Generationenbund

Vergesslichkeit – wie halte ich mich geistig fit“, unter dieser Überschrift hielt kürzlich Roswitha Moderegger, die Vorsitzende der Alzheimergesellschaft Südostbayern, einen Vortrag beim Seniorencafe Sonnenschein in Bad Reichenhall. Nach der Begrüßung durch Günter Wolf, den Geschäftsführer des Generationenbundes BGL, der das Seniorencafe alle zwei Wochen anbietet, und einer kurzen Einführung durch Michaela Obermeier, der Geschäftsführerin des Katholischen Bildungswerks, ging die Referentin zuerst auf die gravierenden Unterschiede zwischen der normalen Altersvergesslichkeit und den heute doch weit verbreiteten demenziellen Erkrankungen ein. 

Birgit Spangenberg
Neues Rathaus, Zimmer 5, Rathausplatz 8, Bad Reichenhall
Tel. 0173 / 1817859

 

Neuer Begegnungsraum

für Senioren in Bad Reichenhall

Gemeinschaftsprojekt der Stadt Bad Reichenhall, des Generationenbundes, der Kirche und Caritas

Immer wieder stellt sich die Frage, so auch bei der letzten Stadtratssitzung in Bad Reichenhall,

wie ist zu verfahren, wenn jemand mehr oder wenig regelmäßig seiner Nachbarin, seinem Nachbarn hilft, weil sich diese auf Grund ihres Alters eben in vielerlei Dingen nicht mehr selbst helfen können, und für diese Hilfe dann jeweils ein kleineres Entgelt erhält.

Anlässlich seiner jüngsten Sitzung nach einer doch etwas längeren, coronabedingten Pause beschäftigte sich der Vorstand des Generationenbundes intensiv mit dem Thema Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen. Neben seiner Hauptaufgabe, der Vermittlung von Nachbarschaftshilfe vermittelt der Generationenbund seit knapp zwei Jahren ebenfalls solche Entlastungsleistungen. Dabei stehen ihm etwa dreißig ehrenamtliche Helfer und Helferinnen zur Verfügung, die entweder als Alltagsbegleiter oder aber bei haushaltsnahen Dienstleistungen eingesetzt werden.

Die Bayerische Staatsregierung fordert in der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Fortführung von Hilfeleistungen das Vorliegen eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzeptes. 

Die nachstehenden Regelungen sind von allen Helfern und Helferinnen einzuhalten, die im Namen oder im Auftrag des Generationenbundes Hilfeleistungen im Sinne der Satzung des Generationenbundes erbringen.

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