Die öffentliche Hand, im Allgemeinen der Staat, bietet seinen Bürgern eine Vielzahl an Leistungen an, die in aller Regel in Geld gezahlt werden. Dabei sind diese Leistungen je nach Alter recht unterschiedlich. So werden bei Kindern in der Regel das Kindergeld oder Leistungen zum Kindergarten- bzw. Schulbesuch in Betracht kommen. Im Erwachsenenalter treten dann diese sozialen Leistungen meist etwas in den Hintergrund – es sei denn, man kann sich auf Grund von Krankheit oder sonstiger Umstände nicht selbst unterhalten. Und im Alter sind es dann die Leistungen, die dadurch bedingt sind, dass das Arbeitsleben beendet ist oder die körperlichen Kräfte deutlich nachlassen.

Wir wollen uns hier auf die Leistungen beschränken und diese beschreiben, die überwiegend, aber nicht ausschließlich, im Alter zum Tragen kommen.

Dabei wollen wir bewusst auf die gesetzliche Rentenversicherung nur kurz hinweisen, da dieses Leistungsgebiet außerordentlich umfassend ist und einer individuellen Beratung bedarf, z.B. durch den Sozialverband VdK. Dieser ist bei uns im Landkreis durch den Kreisverband vertreten mit seiner Geschäftsstelle in Bad Reichenhall und dort unter 08651/2674 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

Dabei erhebt unsere nachstehende Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wir beginnen mit dem

Pflegegeld

Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten dem Grunde nach Personen, die pflegebedürftig sind, also, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürften.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle versichert, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen durchgeführt, die den jeweiligen Krankenkassen angegliedert sind.

Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung sind daher in der Regel bei der Krankenkasse einzureichen, bei der man gesetzlich krankenversichert ist.

Die Anträge sind von Pflegekasse zu Pflegekasse recht unterschiedlich, so dass es nicht zweckmäßig ist, sie an dieser Stelle zu veröffentlichen.

Bayerisches Landespflegegeld

Als Sonderregelung hat der Freistaat Bayern seit einigen Jahren das Landespflegegeld eingeführt. Dieses Betrag einheitlich jährlich 1 000 € und wird ausgezahlt, wenn Sie mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind und den Hauptwohnsitz in Bayern haben. Weitere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen.

Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen (Postfach 1365, 922023 Amberg) und kann im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de im Internet runtergeladen werden. Zu erreichen ist das Landesamt auch per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wohngeld

Wohngeld erhalten grundsätzlich Mieter, Mit/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum und Heimbewohner einer stationären Einrichtung. Dabei ist der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Haushaltseinkommen sowie der Höhe der Miete bzw. der Belastung als Mit/Eigentümer abhängig.

Für Anträge ist in unserem Landkreis das Landratsamt Berchtesgadener Land – Wohngeldstelle – zuständig. Anträge können unter www.lra-bgl.de/lw/jugend-familie-soziales/finanzielle-hilfen/wohngeld und dann unter Formulare heruntergeladen werden. 

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50; ab einem Grad der Behinderung von 20 erfolgt eine Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigem körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.

Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und damit die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises setzt einen entsprechenden Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderten voraus. Dieser kann unter www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_2020.pdf heruntergeladen werden.

Auf Grund eines solchen Antrags stellt dann die zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales den Grad der Behinderung fest und stellt ggfs. den Schwerbehindertenausweis aus. In diesem Ausweis können verschiedene Merkzeichen zugebilligt werden, je nach Art der Behinderung, z,B, aG für außergewöhnlich gehbehindert, B für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson etc.

Mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind verschiedene Vergünstigungen und Vorteile wie eine Parkerlaubnis, die Mitnahme von Begleitpersonen, Freifahrtberechtigung, Eintrittsermäßigungen für verschiedenste Einrichtungen, aber auch steuerfreie Beträge, je nach Grad und Art der Behinderung.  

Die für Oberbayern zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales befindet sich in der Bayerstraße 32, 80335 München. 

Grundsicherung

Grundsicherung erhalten ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe; der Anspruch darauf, wird abgesehen vom Grundanspruch, nach ähnlichen Grundsätzen wie die Sozialhilfe ermittelt.

Voraussetzung ist auch hier eine entsprechende Antragstellung; zuständig für die Antragsentgegennahme ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde.

Der Bezug von Grundsicherung setzt finanzielle Bedürftigkeit voraus. Vor Gewährung von Grundsicherung wird daher die Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers umfassend geklärt.

 

Diese kleine Aufzählung ist nur beispielhaft für die vielen Leistungen, für die vielen Leistungsangebote, die unser Sozialstaat vorhält. Wenn sie Näheres darüber wissen wollen, dann sind zwei Broschüren zu empfehlen, die das Landratsamt Berchtesgadener Land herausgibt und aktualisiert. Speziell für Senioren ist dies der Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung, der im Internet ganz einfach unter „Seniorenwegweiser Berchtesgadener Land“ zu finden ist – und wenn es um allgemeine Hilfs- und Beratungsangebote geht, dann finden Sie diese im Internet unter „Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land“.

Oder fordern Sie beide ganz einfach unter der Tel.Nr. 08651/773433 beim Fachbereich Soziales und Senioren des Landratsamtes an.   

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