Aktuelles

Im Anschluss an ein Orgelkonzert in der Evangelischen Stadtkirche, das der stellvertretende Landesmusikdirektor und dortige Kantor Matthias Roth kürzlich für die Mitglieder der Seniorengemeinschaft BGL-Süd und den Generationenbund gegeben hatte, trafen sich diese im nahen Seniorencafe zu einem Stehempfang und zum regen Gedankenaustausch.

28 neue Helfer/innen erfolgreich geschult

Nach einer Corona bedingten Übergangsfrist von zwei Jahren ist es nunmehr wieder erforderlich, dass Helfer/innen, die bei Menschen mit einem Pflegegrad für Entlastungsleistungen eingesetzt werden sollen, um Entlastungsleistungen zu erbringen, eine eingehende Schulung absolvieren müssen.

Menschen mit Pflegebedarf benötigen neben der eigentlichen Pflege meist noch weitere Unterstützung. Dies kann Hilfe im Haushalt sein, aber auch Hilfe bei der Mobilität, beim Einkaufen, auf dem Weg zum Arzt und noch viele andere mehr.

Daher hat der Gesetzgeber vor geraumer Zeit die Möglichkeit geschaffen, solche zusätzlichen Hilfeleistungen als sogenannte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse geltend zu machen und hat hierfür einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € vorgesehen. Um diesen Entlastungsbetrag auch erhalten zu können, muss der Pflegebedürftige entsprechende Aufwendungen für Entlastungsleistungen der Pflegekasse gegenüber auch nachweisen.

Die moderne Medizin hat inzwischen viel erreicht und ist vielfach in der Lage, den Menschen

das Leben zu erleichtern, zu verlängern. Trotzdem stellt sich jedem Menschen einmal die Frage, wie kann ich dafür sorgen, dass mein Lebensende, wann dies auch immer der Fall sein wird, selbstbestimmt wird. Will ich eine Lebensverlängerung, wenn es denn soweit ist, um jeden Preis ? Oder sollen die Maßnahmen der Lebensverlängerung auf die Linderung von Schmerzen, von Angst und quälender Atemnot beschränkt bleiben ?

Menschen, die infolge Alters oder körperlicher oder geistiger Gebrechen pflegebedürftig sind, erhalten dem Grunde nach Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Leistungen bemisst sich nach dem von der Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad, der wiederum Ausdruck des Umfanges der Pflegebedürftigkeit ist und dienen dem Aufwand für notwendige pflegerische Leistungen.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen benötigen über die pflegerische Versorgung hinaus jedoch noch weitere Leistungen, die unter dem Begriff Entlastungsleistungen im Sozialgesetzbuch XI beschrieben sind. Dies sind einmal Leistungen der Alltagsbegleitung sowie Leistungen zur Versorgung des Haushalts. Hierfür steht allen Pflegebedürftigen, denen ein Pflegegrad zuerkannt ist, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung.

Bad Reichenhall: Zehn engagierte Ehrenamtliche des Generationenbundes e.V. bereiten sich mittels einem spannenden Kindernotfallkurses unter der Leitung der Malteser auf den Ernstfall vor.

Kürzlich fand in den Räumlichkeiten der Malteser in Bad Reichenhall auf Initiative des Generationenbundes BGL ein ganztägiger Kindernotfallkurs statt. Immerhin konnten 10 Ehrenamtliche – das Maximum für einen solchen Intensivkurs – die allesamt Mitglieder des Generationenbundes sind, daran teilnehmen und sich besonders im Kinder- und Jugendbereich engagieren oder aber in dessen Projekt Wunschgroßeltern tätig sind.

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