Anlässlich seiner jüngsten Sitzung nach einer doch etwas längeren, coronabedingten Pause beschäftigte sich der Vorstand des Generationenbundes intensiv mit dem Thema Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen. Neben seiner Hauptaufgabe, der Vermittlung von Nachbarschaftshilfe vermittelt der Generationenbund seit knapp zwei Jahren ebenfalls solche Entlastungsleistungen. Dabei stehen ihm etwa dreißig ehrenamtliche Helfer und Helferinnen zur Verfügung, die entweder als Alltagsbegleiter oder aber bei haushaltsnahen Dienstleistungen eingesetzt werden.

Bevor ein solcher Einsatz möglich ist, durchlaufen sie jedoch eine Ausbildung, die je nach Einsatzgebiet zwischen 30 und 45 Unterrichtseinheiten betragen kann. Diese Ausbildung ist allerdings kostenlos und wird meist im Auftrag des Landratsamtes durchgeführt. Danach erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die geleisteten Ausbildungsabschnitte, wobei im Modul 1 die Grundlagen des Umganges mit Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen, im Modul 2 werden für die künftigen Alltagsbegleiter die Themen Kommunikation mit und Begleitung von Pflegebedürftigen vermittelt und in Modul 3 werden schließlich die Kenntnisse bei haushaltsnahen Dienstleistungen vertieft. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Modul 4 zu absolvieren, bei dem die Betreuung von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt steht.

So mit dem nötigen Wissen ausgerüstet, können dann die Helfer/innen zur Hilfeleistung bei Menschen eingesetzt werden, denen als Pflegebedürftige mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt ist und die daher Anspruch auf eine monatliche Entlastungsleistung gegenüber der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 125 € haben. Diese Entlastungsleistung kann dann auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch direkt zwischen Generationenbund und der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden.

Allerdings gilt seit Beginn der Corona-Pandemie hinsichtlich der Schulungsverpflichtung eine Ausnahme, denn seither können auch ungeschulte Kräfte bei solchen Hilfeleistungen eingesetzt werden, wobei diese Ausnahme bis zum 31.12.2021 befristet ist. Wer also darüber hinaus solche Hilfeleistungen erbringen und abrechnen will, sollte sich alsbald für eine dahingehende Ausbildung anmelden – unter anderem beim Generationenbund unter 08656/98 94 500 (Petra Kraller).  Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz als Helfer/in zwar ehrenamtlich erfolgt, dass jedoch im Rahmen der einschlägigen steuerlichen Regelungen durchaus eine Entschädigung für diese Hilfeleistungen erfolgt.

Ansonsten, und darauf weist der Vorstand des Generationenbundes besonders hin, kann sich jeder und jede Pflegebedürftige an ihn mit der Bitte um Hilfeleistung wenden, wobei bisher auch die meisten dieser Bitten erfüllt werden konnten. Lediglich im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen bestehen immer wieder Engpässe, da nicht ausreichend ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stehen. Hier ist jedoch beabsichtigt, für diese Leistungen auch geringfügig Beschäftigte einzusetzen, um der Nachfrage gerecht werden zu können.

Nähere Auskünfte für Pflegebedürftige zum Einsatz von Helfer/Helferinnen erteilt Petra Kraller, die für deren Vermittlung beim Generationenbund zuständig ist, auch unter   0151/59 82 73 65 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Bildhinweis: Das Einkaufen für pflegebedürftige Menschen, die ja in aller Regel in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, ist vor allem für diejenigen Menschen eine große Hilfe, die ihren Haushalt noch weitgehend selbst versorgen können. Allerdings betrifft dies nur den kleineren Teil der Hilfesuchen, in den meisten Fällen ist Hausarbeit gefragt, vom Kochen angefangen bis zum Wäschewaschen und zum Putzen.        

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