Die Bayerische Staatsregierung fordert in der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Fortführung von Hilfeleistungen das Vorliegen eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzeptes. 

Die nachstehenden Regelungen sind von allen Helfern und Helferinnen einzuhalten, die im Namen oder im Auftrag des Generationenbundes Hilfeleistungen im Sinne der Satzung des Generationenbundes erbringen.

 

  • Hilfstätigkeiten, die bisher schon regelmäßig ausgeführt wurden, sollten grundsätzlich fortgeführt werden
  • Bei Hilfstätigkeiten, die neu angefordert werden, sollte es sich um wichtige oder dringliche Hilfen handeln wie z.B. Einkaufen gehen, notwendige Fahrten zum Arzt oder zu Behörden, sonstige wichtige Arbeiten wie Essen zubereiten, unaufschiebbare Reinigungsarbeiten, Schnee räumen oder ähnliches
  • Sollten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Covid-19-Fällen gehabt haben oder selbst an einschlägigen Symptomen leiden, sind jegliche Hilfeleistungen untersagt. Hilfeleistungen sind unverzüglich einzustellen, wenn sich während der Tätigkeit bei Ihnen oder bei der hilfebedürftigen Person oder deren Umgebung solche Symptome einstellen 
  • Vor Beginn der Hilfstätigkeiten bitte die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren
  • Bei den Hilfstätigkeiten ist grundsätzlich zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m, besser noch von 2 m einzuhalten. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, z.B. durch die Art der Tätigkeit bedingt, ist das Tragen einer qualifizierten Schutzmaske verpflichtend (Mund- und Nasenbedeckung, am besten FFP2-Masken)
  • Wenn Sie Schutzmasken benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Büroteam
  • Beim Husten oder Niesen bitte die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten, drehen sie sich weg und vergrößern den Abstand zu anderen. Wenn in ihrer Umgebung jemand hustet oder niest, wenden sie sich schnell ab und vergrößern ebenfalls den Abstand
  • Bitte begeben sie sich nicht in Räume, in denen sich außer ihnen mehrere Personen aufhalten
  • Vermeiden sie unbedingt körperliche Berührungen jeglicher Art, außer bei Hilfeleistungen, bei denen solche Berührungen nicht vermeidbar sind. Ist dies der Fall, dann ist das Tragen von Schutzhandschuhe geboten
  • Tragen sie nach Möglichkeit während der gesamten Hilfeleistung eine Schutzmaske; dies ist verpflichtend, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird
  • Sorgen sie dafür, dass die Räume, in denen sie Hilfe leisten, möglichst gut belüftet sind oder regelmäßig durchgelüftet werden
  • Nehmen sie bitte ihren Vereinsausweis für den Fall einer Kontrolle mit. Wir haben auch ausführliche Bestätigungen zu ihrem Einsatz vorbereitet, wenn sie eine solche benötigen
  • Ihr Hilfseinsatz ist absolut freiwillig; sie sind dazu nicht verpflichtet und können jederzeit einen Einsatz ablehnen oder abbrechen. Außerdem dienen die oben angeführten Regelungen ihrem Schutz und dem Schutz der Hilfebedürftigen und sind uns von der Bayerischen Staatsregierung in dieser Form vorgeschrieben

 

Generationenbund BGL e.V.

November 2020

Der Vereinsvorstand

Zum Seitenanfang