Erfreulicherweise hat das zuständige Landesamt für Pflege jetzt jedoch entschieden, dass die für diese Schulungen angemeldeten Teilnehmer/innen, die ja bereits einen Teil der Schulung absolviert hatten, trotzdem als Helfer/innen eingesetzt werden können. Die ausgefallenen Schulungsinhalte müssen nur bis zum Jahresende 2020 nachgeholt werden. Damit stehen jetzt eine größere Anzahl an Helfer/innen für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung und die Abrechnung mit den Pflegekassen wird möglich.

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