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Gehört hat man sicherlich schon viel davon, aber:
„Hand aufs Herz“! Haben Sie die Vollmacht bereits nach Ihren Wünschen erstellt?

Man beschäftigt sich nicht gerne mit Situationen, wie einer schweren Krankheit oder gar dem eigenen Tod. Und dennoch ist es für jeden einzelnen wichtig, darüber nachzudenken, wie er in solchen Situationen selbstbestimmt umsorgt werden möchte. Grundsätzlich gilt für den Arzt der Auftrag, Leben zu erhalten, es sei denn, man verfügt es über die Patientenverfügung anders. Eindeutig und unmissverständlich muss der eigene Wille erkennbar sein, damit mit Wünschen richtig umgegangen werden kann.


Was habe ich dabei zu beachten?

  • Besorgen Sie sich ein gutes Formular, damit dieses zweifelsfrei ausgefüllt werden kann. Eine gute Adresse dafür ist das Landratsamt. Dort bekommen Sie auch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, die nach Fertigstellung der Patientenverfügung mit Ort, Datum sowie der eigenen Unterschrift versehen sein muss.
  • Stellen Sie sich die Frage: „Wen legitimiere ich für mich zu entscheiden, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?“ Denken Sie daran: Je mehr Ihnen naheliegende Personen einvernehmlich entscheiden müssen, desto schwieriger wird eine rasche Entscheidungsfindung.
  • Präzisieren Sie Ihre Wünsche genau. Mit z.B. einer Auskunft: „Ich möchte keine Schläuche haben“ kann ein behandelnder Arzt nichts an fangen und wird daher die Behandlungsmöglichkeit nach seinem Arztauftrag „Leben zu retten“ weiter führen.
  • Lassen Sie, nach Möglichkeit, Ihren Arzt über die Verfügung drüber schauen. Er kann eine fachliche Beurteilung darüber aussprechen und eventuell auf Ungereimtheiten hinweisen.
  • Erwägen Sie den Gang zum Notar. Dort sind Sie besonders gut aufgehoben, wenn auch dabei Kosten entstehen.
  • Denken Sie daran, dass die Patientenverfügung zugänglich sein muss. Nur so kann Ihre Verfügung auch umgesetzt werden. 

 

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