Die moderne Medizin hat inzwischen viel erreicht und ist vielfach in der Lage, den Menschen

das Leben zu erleichtern, zu verlängern. Trotzdem stellt sich jedem Menschen einmal die Frage, wie kann ich dafür sorgen, dass mein Lebensende, wann dies auch immer der Fall sein wird, selbstbestimmt wird. Will ich eine Lebensverlängerung, wenn es denn soweit ist, um jeden Preis ? Oder sollen die Maßnahmen der Lebensverlängerung auf die Linderung von Schmerzen, von Angst und quälender Atemnot beschränkt bleiben ?

Mit diesen schwierigen Fragen beschäftigte sich ein Vortrag, den kürzlich Inge Hartmann im Seniorencafe des Generationenbundes anbot und bei dem schnell klar wurde, dass dies ganz persönliche Fragen sind, die jeder nur für sich selbst beantworten kann.

Dabei, so die Vortragende, ist der erste Schritt zu einer Patientenverfügung, mit der diese Fragen geregelt werden können, eine ehrliche und offene Selbsteinschätzung, wobei ein Gespräch darüber mit einer vertrauten Person durchaus hilfreich sein kann.

Hilfreich für die Ausformulierung einer solchen Patientenverfügung sind dann auch zahlreiche Beschreibungshilfen, in denen Einzelfälle geschildert werden, die sich im Zusammenhang mit dem Lebensende stellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist auch die Einschätzung der eigenen Situation. So wird ein junger, gesunder Mensch sein Lebensende noch in großer Ferne sehen und folglich anders entscheiden, wie ein Mensch, der unheilbar krank ist, der hochaltrig ist und ein erfülltes Leben hinter sich hat.

Aber auch andere Kriterien sind für die Festlegungen in einen Patientenverfügung wichtig. War mein Leben rückblickend ein glückliches Leben oder habe ich viele Enttäuschungen hinnehmen müssen ? Habe ich noch viele Wünsche, die unerfüllt sind ? Habe ich noch Beziehungen zu Menschen, die mir wichtig sind und die ich nicht verlassen möchte ? Will ich als aussichtsloser Pflegefall anderen Menschen zur Last fallen oder eher doch nicht ?

Inge Hartmann verstand es, diese Fragen behutsam aufzuwerfen, an sie heranzuführen und zu ermutigen, sich diesen Fragen auch zu stellen. Und zwar selbst dann, wenn man vielleicht noch weiter entfernt von seinem natürlichen Ende scheint. Und sie wies des weiteren darauf hin, dass es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann, für die Formulierungen in der Patientenverfügung vertrauten, ärztlichen Rat einzuholen, um die medizinischen Grundfragen der jeweiligen lebensverlängernden Maßnahmen abzuklären.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt bei der Verfassung einer Patientenverfügung ist aber auch, dass man diese jederzeit ändern kann, wenn sich die Grundhaltung zu einzelnen Fragestellungen ändert und dass die Patientenverfügung nur dann Wirksamkeit erlangt, wenn man infolge Bewusstlosigkeit oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, ist, seinen Willen selbstbestimmt zu äußern.

Sinnvoll und zielführend ist es zudem, so Inge Hartmann zum Abschluss, die Patientenverfügung einem Menschen anzuvertrauen, der im Ernstfall dann in der Lage und willens ist, die getroffenen Verfügungen auch durchzusetzen.

 

03.05.2022 G. Wolf

 

Bildhinweis: Inge Hartmann, die über viele Jahre hinweg in der Altenpflege in Bayrisch Gmain tätig war, konnte

In ihren Vortrag auch so manche persönliche Erfahrung aus ihrer beruflichen Tätigkeit einfließen lassen.            

 

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