In diesen von der Corona-Pandemie beherrschten ersten Wochen des Neuen Jahres 2021 gibt es tatsächlich Grund zur Freude. 

Nicht nur weil endlich ein Corona-Impfstoff verfügbar ist, vor allem besonders für viele Senioren, und sich damit ein Ende der zermürbenden Pandemie abzeichnet, sondern weil sich die finanzielle Lage für die meisten Senioren in Deutschland mit dem Beginn des Neuen Jahres verbessern wird. Und damit auch für unsere Senioren im Berchtesgadener Land.

Das Jahr 2021 bringt zahlreiche neue Regelungen und Gesetzesänderungen mit sich, die im besonderen Senioren betreffen. Hier eine Übersicht zu Änderungen und vor allem den finanziellen Verbesserungen.

Grundrente ab dem 1. Januar

Endlich wird zum 1. Januar die lange diskutierte Grundrente eingeführt. Rentner und Rentnerinnen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder ihre Angehörigen gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbare höhere Rente erhalten. Deshalb werden bisher niedrige Renten mit der neuen Grundrente aufgewertet.

Einen Anspruch auf diese Grundrente haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können, aber im Durchschnitt wenig verdient haben.

Keine Antragstellung notwendig

Die Grundrente muss nicht beantragt werden und wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet. Hierzu findet eine automatische Einkommensprüfung statt. Das Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Massgeblich ist das zu versteuernde Einkommen.

Änderungen für Rentnerinnen und Rentner

Der Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt 2021 um ein Prozent. Für diejenigen, die 2021 in Rente gehen, bleiben 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Die restlichen 81 Prozent ihrer gesetzlichen Rente unterliegen der Besteuerung. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, ab 2021 um ein Prozent an.

 

Aufwendungen für das Alter

Es ist sehr erfreulich,  dass ab dem 1. Januar Aufwendungen für das Alter steuerlich besser abgesetzt werden können. Dazu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen  Versorgungs- einrichtungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und Rürup-Renten. Für die Berücksichtigung  der Sonderausgaben gilt 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro (2020 waren es 25.046 Euro).

Davon wirken sich 92 Prozent steuermindernd aus. Das heisst: Alleinstehende können 23.724 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen.

Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

Mit dem Gesetz der Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge treten ab 2021 Verbesserungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen und dem Pflegepausch-betrag in Kraft. Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die Systematik wird aktualisiert.

Zukünftig gibt es bereits ab Pflegegrad 2 einen Pauschbetrag. Denn während  bislang der Pflegepauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflegepauschbetrag von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.

 

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